Welche Lärmgrenzwerte gelten für das Außengerät?
Die TA Lärm legt Immissionsrichtwerte für den Bereich außerhalb von Gebäuden fest. Im reinen Wohngebiet sind es tags 50 und nachts 35 dB(A). Im allgemeinen Wohngebiet und im Kleinsiedlungsgebiet gelten tags 55 und nachts 40 dB(A). In Misch-, Dorf- und Kerngebieten sind es 60 und 45 dB(A). Nacht ist die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Für die Nacht zählt nach Nr. 6.4 die lauteste volle Stunde. In Wohngebieten kommt für Ruhezeiten am Tag, etwa werktags von 6 bis 7 und von 20 bis 22 Uhr, ein Zuschlag von 6 dB hinzu. Gemessen wird nicht am Gerät, sondern am maßgeblichen Immissionsort. Das ist nach dem LAI-Leitfaden ein Punkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raums beim Nachbarn.
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Was ist der Unterschied zwischen Schallleistung und Schalldruck?
Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schall ein Gerät insgesamt abgibt. Er hängt nicht vom Abstand ab. Auf dem EU-Energielabel für Split-Geräte steht er nach Verordnung (EU) 626/2011 getrennt für Innen- und Außengerät in dB(A). Der Schalldruckpegel beschreibt dagegen, was an einem bestimmten Ort ankommt. Er sinkt mit dem Abstand und steigt durch reflektierende Wände. Die Grenzwerte der TA Lärm sind Schalldruckwerte am Nachbarfenster. Ein Beispiel aus dem Haier-Datenblatt zeigt den Unterschied: Das 3,5-kW-Außengerät hat eine Schallleistung von bis zu 63 dB und einen Schalldruck von bis zu 49 dB(A). Vergleichen Sie Geräte deshalb immer mit derselben Größe. Für die Planung nach dem LAI-Leitfaden brauchen Sie den Schallleistungspegel.
Wie laut sind typische Split-Außengeräte?
Zwei Herstellerdatenblätter zeigen die Größenordnung bei kleinen Single-Split-Geräten. Das Daikin-Außengerät RXM35A5V1B mit 3,5 kW Kühlleistung kommt laut Datenblatt auf 58 dB(A) beim Kühlen und 60 dB(A) beim Heizen. Das zugehörige Innengerät FTXM35A2V1B liegt laut demselben Datenblatt bei 58 dB(A) beim Kühlen und 53 dB(A) beim Heizen. Die Haier-Außengeräte der Serie Pearl mit Propan liegen bei maximal 62 dB (2,5 kW) und 63 dB (3,5 kW). Der Schalldruck dieser Haier-Geräte wird mit 48 und 49 dB(A) angegeben. Im Heizbetrieb ist ein Gerät oft lauter als beim Kühlen, wie das Daikin-Beispiel zeigt. Für die Nacht ist deshalb der höchste Wert im Nachtbetrieb entscheidend. So verlangt es auch der LAI-Leitfaden. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb nach dem Datenblatt mit Schallleistung für Kühlen und Heizen.
Wie viel Abstand zum Nachbarn braucht das Außengerät?
Der LAI-Leitfaden zum Lärmschutz bei stationären Geräten, Stand 28.08.2023, gilt für Luftwärmepumpen und ausdrücklich auch für Klimageräte. Seine Tabelle 5 nennt den nötigen Abstand zum Nachbarfenster je Geräuschemissionspegel. Im allgemeinen Wohngebiet sind es bei 55 dB(A) 3,9 m, bei 60 dB(A) 7,6 m und bei 63 dB(A) 10,9 m. Im reinen Wohngebiet braucht ein Gerät mit 60 dB(A) 13,9 m. Der Emissionspegel ist der Schallleistungspegel plus Zuschläge. Steht das Gerät vor einer Wand, kommen 3 dB hinzu, in einer Ecke 6 dB. Für hörbare Einzeltöne gibt es 3 oder 6 dB Zuschlag. Ein Gerät mit 60 dB(A) an der Hauswand rechnet also mit 63 dB(A). Einen interaktiven Rechner verlinkt die LAI-Kurzfassung.
Was haben Gerichte im Streit mit Nachbarn entschieden?
Die Gerichte prüfen in der Regel, ob die TA Lärm eingehalten ist. Das Landgericht Bielefeld wies am 09.06.2026 die Klage eines Paares gegen die Wärmepumpe des Nachbarn ab (Az. 1 O 310/24). Die Wärmepumpe steht rund 15 bis 16 m vom Haus der Kläger entfernt. Sachverständige ließen sie für die Messung unter Volllast laufen. Berichte nennen dabei 27 dB(A), einen Messabstand geben sie nicht an. Am Balkon sowie am Arbeits- und Schlafzimmerfenster der Kläger stieg der Pegel nur um 1 dB(A). Alle Richtwerte waren deutlich eingehalten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am 10.12.2024 eine Klage im reinen Wohngebiet ab (Az. 3 K 8968/22). Die Beurteilung ergab nachts 19 bis 21 dB, die Angaben im Bericht schwanken, in jedem Fall deutlich unter 35 dB. Der BGH entschied am 17.07.2026 (Az. V ZR 162/25), dass befürchteter Lärm den Einbau eines Split-Geräts in der Eigentumswohnung nicht von vornherein verhindert. Wird es später zu laut, sind etwa zeitliche Nutzungsbeschränkungen möglich.
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