Welche Sachkunde braucht ein Klima-Fachbetrieb?
Wer Klimaanlagen mit fluoriertem Kältemittel installiert, wartet oder auf Dichtheit prüft, braucht eine Sachkundebescheinigung. Die Mindestanforderungen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 vom 6. September 2024. Sie gilt seit dem 29. September 2024 und hat die Verordnung (EU) 2015/2067 aufgehoben. In Deutschland ergänzt sie die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Ausgestellt werden die Bescheinigungen nach § 6 ChemKlimaschutzV unter anderem von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerksinnungen. Alte Bescheinigungen dürfen laut Umweltbundesamt bis zum 12. März 2029 genutzt werden. Die alte Kategorie I entspricht dabei den neuen Zertifikaten A1, B und C. Ab dem 13. März 2029 verlieren alte Bescheinigungen ihre Gültigkeit. Spätestens nach sieben Jahren ist nach § 5 ChemKlimaschutzV ein Auffrischungskurs nötig. Lassen Sie sich die Bescheinigung des Monteurs zeigen.
Was ist das Unternehmenszertifikat?
Neben der Person braucht unter Umständen auch der Betrieb einen Nachweis. Nach § 10 ChemKlimaschutzV brauchen juristische Personen und Personenvereinigungen, die Klimaanlagen installieren oder warten, ein Unternehmenszertifikat. Das betrifft etwa eine GmbH oder eine GbR. Einzelunternehmen brauchen laut Umweltbundesamt keines, können es aber beantragen. Voraussetzung ist, dass genug sachkundiges Personal für das erwartete Arbeitsvolumen beschäftigt ist und die nötigen Werkzeuge und Verfahren vorhanden sind. Ausgestellt wird das Zertifikat von der zuständigen Behörde am Hauptsitz des Unternehmens. Alte Unternehmenszertifikate gelten ebenfalls bis zum 12. März 2029. Kältemittel dürfen nur an zertifizierte Unternehmen oder Firmen mit sachkundigem Personal verkauft werden. Ein Betrieb ohne Nachweis kommt an das Kältemittel also nicht legal heran.
Warum zählt der Eintrag in die Handwerksrolle?
Weil das Handwerk zulassungspflichtig ist. Nach § 1 HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke selbständig nur von Personen und Gesellschaften betrieben werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. In Anlage A der Handwerksordnung stehen der Kälteanlagenbauer unter Nr. 18, der Installateur und Heizungsbauer unter Nr. 24 und der Elektrotechniker unter Nr. 25. Die Handwerksrolle führt die Handwerkskammer des jeweiligen Bezirks. Eine Auskunft erhält nach § 6 Abs. 2 HwO jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Viele Betriebe nennen ihre Eintragung auch auf der Website oder im Angebot. Für den Stromanschluss gilt zusätzlich: Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen ausführen.
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Was sagen Innung, Verband und Herstellerpartnerschaft aus?
Sie sind zusätzliche Hinweise, ersetzen aber keinen Sachkundenachweis. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks bietet auf seiner Website eine Suche nach Kälte-Klima-Fachbetrieben an. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe nennt über 1.000 Mitgliedsbetriebe und hat ebenfalls eine Fachbetriebsuche. Innungen dürfen nach § 6 ChemKlimaschutzV auch selbst Sachkundebescheinigungen ausstellen. Herstellerpartnerschaften sind vor allem für die Garantie wichtig. Daikin verlangt zum Beispiel, dass Einbau und Inbetriebnahme nachweislich von geschultem Personal eines Fachhandwerksbetriebs durchgeführt werden. Mitsubishi Electric arbeitet nach eigener Darstellung mit qualifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieben zusammen. Fragen Sie den Betrieb, ob er für die angebotene Marke geschult ist und ob er Wartung und Ersatzteile übernimmt.
Woran erkenne ich ein vollständiges Angebot?
Ein gutes Angebot nennt Hersteller, genaue Modellbezeichnung von Innen- und Außengerät und das Datenblatt mit SEER, SCOP und Schallwerten. Es beschreibt den Standort des Außengeräts, die Befestigung und die Leitungslänge, die im Preis enthalten ist. Kernbohrung, Kondensatableitung, Elektroanschluss und Inbetriebnahme sollten als eigene Positionen erscheinen. Bei mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung gehört die Meldung beim Netzbetreiber dazu. Planen Sie eine KfW-Förderung, braucht der Vertrag eine Bedingung, die sich auf die Zusage der KfW bezieht. Er muss außerdem ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten. Das Fachunternehmen erstellt dann die Bestätigung zum Antrag. Vergleichen Sie mindestens zwei Angebote. Fehlen Positionen, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
Was gehört ins Inbetriebnahmeprotokoll?
Das Protokoll belegt, dass die Anlage fachgerecht in Betrieb genommen wurde. Bei Daikin beginnt die Garantie mit der Inbetriebnahme, und der Einbau durch einen Fachbetrieb muss nachweisbar sein. Halten Sie deshalb Datum, Betrieb und Namen des Monteurs fest. Wichtig sind Kältemittelart und Füllmenge, denn danach richtet sich, ob eine Dichtheitsprüfung Pflicht ist. Dazu kommen die Ergebnisse von Vakuum, Dichtheitsprüfung und Probelauf, die der Ratgeber zum Einbau beschreibt. Lassen Sie sich außerdem die Einweisung in die Bedienung bestätigen. Bei einer KfW-Förderung stellt das Fachunternehmen nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung aus. Die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ein. Bewahren Sie Protokoll, Rechnung und Wartungsnachweise zusammen auf.


